Die Mensabeihilfe wird nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel von der Landesregierung Steiermark vergeben. Die Anzahl der Studierenden, die gefördert werden können, hängt von den zur Verfügung gestellten Mitteln ab.
Voraussetzungen
- Ordentliches Studium an der Medizinischen Universität Graz
- Hauptwohnsitz in der Steiermark, aber nicht in Graz (unabhängig von Nebenwohnsitz)
- Bezug von Studienbeihilfe
- Ggf. Nachweise über soziale Bedürftigkeit
Höhe
Die Mensabeihilfe beträgt pro Semester und pro Studierendem € 352,00.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt aus zweckmäßigen Gründen über die ÖH Med Graz:
- Antragsformular vollständig ausfüllen
- Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen in Kopie (auf dem Antragsformular angeführt), auf einem der folgenden Wege abgeben
- Persönlich beim Sekretariat der ÖH Med Graz abgeben
- Eingescannt an oeh-sekretariat@medunigraz.at senden (KEINE Smartphone-Fotos! Achte auf vollständige und leserliche Scans.)
Antragsformular:
Fristen
Im Studienjahr 2024/25: 01.10.2024 bis 30.06.2025
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Nach Ende der Frist werden die Anträge überprüft und die Antragssteller*innen darüber informiert, ob ihr Ansuchen genehmigt wurde. Sollten mehr Anträge als die Anzahl der zu vergebenden Mensabeihilfen einlangen, werden weitere Kriterien bei der Vergabe herangezogen (z.Bsp.: Zeitpunkt der Antragstellung, Vollständigkeit des Antrags und ggf. besondere soziale Bedürftigkeit wie Krankheit, Unterhaltspflicht, etc.)