Die Mensabeihilfe wird nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel von der Landesregierung Steiermark vergeben. Die Anzahl der Studierenden, die gefördert werden können, hängt von den zur Verfügung gestellten Mitteln ab.

Voraussetzungen

  • Ordentliches Studium an der Medizinischen Universität Graz
  • Hauptwohnsitz in der Steiermark, aber nicht in Graz (unabhängig von Nebenwohnsitz)
  • Bezug von Studienbeihilfe
  • Ggf. Nachweise über soziale Bedürftigkeit

Höhe

Die Mensabeihilfe beträgt pro Semester und pro Studierendem € 352,00.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt aus zweckmäßigen Gründen über die ÖH Med Graz:

  1. Antragsformular vollständig ausfüllen
  2. Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen in Kopie (auf dem Antragsformular angeführt), auf einem der folgenden Wege abgeben
    1. Persönlich beim Sekretariat der ÖH Med Graz abgeben
    2. Eingescannt an oeh-sekretariat@medunigraz.at senden (KEINE Smartphone-Fotos! Achte auf vollständige und leserliche Scans.)

Fristen

Im Studienjahr 2024/25: 01.10.2024 bis 30.06.2025

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Nach Ende der Frist werden die Anträge überprüft und die Antragssteller*innen darüber informiert, ob ihr Ansuchen genehmigt wurde. Sollten mehr Anträge als die Anzahl der zu vergebenden Mensabeihilfen einlangen, werden weitere Kriterien bei der Vergabe herangezogen (z.Bsp.: Zeitpunkt der Antragstellung, Vollständigkeit des Antrags und ggf. besondere soziale Bedürftigkeit wie Krankheit, Unterhaltspflicht, etc.)

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