Förderungen aus dem Sozialfonds der ÖH Med Graz können von Studierenden der Medizinischen Universität Graz in finanzieller Notlage bezogen werden.

Voraussetzungen

  • Im Sinne der Richtlinien (Sozialfondsrichtlinien Med ÖH 2020) finanziell bedürftige (Einnahmen geringer als Ausgaben) ordentliche Studierende der Medizinischen Universität Graz.
  • Ausreichender Studienerfolg von 8 ECTS pro Semester

Höhe der Unterstützung

Je nach der Ausgaben-Einnahmen-Differenz: max. 1.000 Euro pro Semester.
In Ausnahmefällen max. 1.500 Euro pro Semester.

Wie oft kannst du ansuchen?

Einmal pro Semester.

Antragstellung

  1. Antragsformular vollständig ausfüllen: Antragsformular Sozialfonds
    Unbedingt alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend den Richtlinien §2.2 und §2.3 angeben.
  2. Alle Einkünfte und Ausgaben müssen mit Einkommensbestätigungen, lückenlosen Kontoauszügen etc. wie unter §4.4. der Richtlinien nachvollziehbar sein.
  3. Alle Unterlagen müssen im Sekretariat der ÖH Med Graz, Stiftingtalstraße 6 – West/II, 8010 Graz abgegeben werden.
    Es besteht die Möglichkeit alle Unterlagen als Scan an oeh-sekretariat@medunigraz.at zu senden und diese im Sekretariat ausdrucken zu lassen.
    Es wird eine Bestätigung über den Eingang des Antrags ausgestellt.

Fristen zur Antragsstellung

  • Wintersemester: 01.10. – 20.1. des laufenden Semesters 
  • Sommersemester: 01.03. – 20.06. des laufenden Semesters

Es gilt das Eingangsdatum im Sekretariat. Verspätet eingelangte Anträge können nicht mehr angenommen werden.

Richtlinien

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt gemäß unseren Richtlinien!
Bitte diese unbedingt durchlesen, da hier zur Übersichtlichkeit auf Ausnahmeregelungen verzichtet wurde.

Info für Studierende mit Betreuungspflichten

Der Sozialfonds der ÖH Med Graz berücksichtigt vor allem sozial bedürftige Studierende mit Kind und möchte diese in besonderen Lebenslagen unterstützen.

Studierende mit Betreuungspflichten können Ausgaben für Kinderbetreuung (ausgenommen Unterrichtsgeld für Privatschulen, jedoch einschließlich Babysitterkosten, Hort, Nachmittagsbetreuung) in Höhe von max. 200€ pro Semester geltend machen. Zusätzliche Lebenshaltungskosten können für jedes im Haushalt lebende Kind in Höhe von 200€ in Abzug gebracht werden. (Weitere Informationen siehe in den Richtlinien des Sozialfonds der ÖH Med Graz.)

Informationen zu weiteren Unterstützungen findest du auch auf der Info-Seite für Studierende mit Betreuungspflichten.

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