Voraussetzungen
- ÖsterreicherInnen, bei bestimmten Voraussetzungen auch EU-/EWRBürgerInnen, Drittstaatenangehörige, gleichgestellte Staatenlose und Konventionsflüchtlinge.
- Das Studium muss vor dem 30. Geburtstag begonnen werden (in Ausnahmefällen bis zum max. 35., z. B. bei Berufstätigkeit).
- Verdienstgrenze: StudentIn darf max. 8.000 Euro im Vorjahr verdient haben (mit Kind mindestens 2.762 Euro mehr). Die Eltern dürfen nur ein geringes Einkommen aufweisen (entscheidend). Dieses ist grundsätzlich für die Höhe der Studienbeihilfe (Ausnahmen sind z.B. SelbsterhalterInnen) entscheidend. Auf der Homepage der ÖH Bundesvertretung (BV) findest du einen Stipendienrechner, mit dem du deine Chancen auf ein Stipendium berechnen kannst.
- Leistungsnachweis: Im 1. Studienjahr sind 14 SSt./30 ECTS nachzuweisen, beim Bachelorstudium Pflegewissenschaft nach dem 6. Semester 42 SSt./90 ECTS, beim Doktoratsstudium nach dem 2. Semester 6 SSt./12 ECTS.
- Toleranzsemester: Pro Studienabschnitt gibt es je 1 Toleranzsemester, beim Bachelorstudium Pflegewissenschaft und Masterstudium je 1 Toleranzsemester.
- Studienwechsel: siehe Familienbeihilfe.
- Für das SelbsterhalterInnen-Stipendium muss die/der Studierende mindestens 4 Jahre lang selbstständige Einkünfte von mindestens 7.272 Euro (brutto minus Sozialversicherung) pro Jahr bezogen haben.
Antragstellung
Antragsformular Studienbeihilfe
Online-Antrag Studienbeihilfe
Mehr Infos bei der Studienbeihilfenbehörde sowie der Stipendienstelle Graz, Metahofgasse 30, 2. Stock, 8020 Graz.