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Eine Anerkennung des Rettungspraktikums und des Erste-Hilfe Moduls ist möglich wenn du eine vergleichbare oder höhere Qualifikation an einer tertiären Bildungseinrichtung (Hochschule, Universität, o.ä.) oder im Rettungsdienst erworben hast – bei letzerem: Notfallsanitäter (AT und DE), Rettungssanitäter (AT und DE), Rettungshelfer (DE), Rettungsassistent (DE)

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