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Solange man vorher als ordentlicher Student in Graz eingeschrieben war, kann man sich in Graz wieder einschreiben ohne den MedAT ablegen zu müssen – unabhängig davon wie viele Studienleistungen man erbracht hat. Man muss dann keinen Quereinstiegstest absolvieren. Das gilt explizit nur für Graz und nur, falls man nicht wegen 5 nicht bestandener Prüfungen zwangsexmatrikuliert wurde. Wenn man wegen Nichtüberweisung des Studienbeitrags exmatrikuliert wird, kann man sich erneut einschreiben. Geregelt ist das in der Verordnung für die Zulassungsbeschränkung, welche jedes Jahr aktualisiert wird sowie im Universitätsgesetz. Es ist nicht vorgesehen diese Regelung zu ändern, aber es gibt eben keine Garantie, dass sie in x Jahren noch bestehen wird.

Nicht möglich ist es, wenn man in einer anderen Studiengangsversion exmatrikuliert wurde (201, aktuell gibt es 202).

Wenn man an einer anderen österreichischen Medizinischen Uni gesperrt wurde, darf man das Medizinstudium erneut in einem anderen Bundesland aufnehmen. Hierfür muss der MedAt erneut geschrieben werden. Gesperrt wird diese Person nur an der jeweiligen Uni. Ein Sperrgrund ist zum Beispiel der letztmöglich negativ bewertete Prüfungsantritt.

Wenn man den MedAT zwar bestanden, aber sich nie zum Studium eingeschrieben hat, verfällt der Studienplatz mit Ende der Einschreibefrist. Bei erneutem Medizininteresse, müsste man den MedAT erneut bestehen.

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