Studierendenvertreter*innen gemäß HSG sind Vorsitzende und stv. Vorsitzende, Referent*innen, Sachberarbeiter*innen der ÖH, Mandatar*innen der STVen und UV. Für den Zeitraum der ausgeübten Funktion/ Tätigkeit besteht Anspruch auf…
Studierendenvertreter*innen haben die Möglichkeit den Erlass des Studienbetrags für maximal vier Semester zu beantragen.
Was ist dafür zu erledigen?
Zeiten als Studierendenvertreter*in ersetzen die in den Curricula vorgesehenen ECTS- Anrechnungspunkte für freie Wahlfächer, für jedes Semester in dem die Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird.
Der Antrag wird vom ÖH Vorsitz auf Basis der Mitarbeiter*innenliste unterschrieben und kann dann im One Stop Shop eingereicht werden.
Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 3)
Antrag: Download
Je nach Art und Dauer der ausgeübten Funktion als Studierendenvertreter*in kann die Anspruchsdauer der Studienbeihilfe um bis zu insgesamt vier Semester für das gesamte Studium verlängert werden.
Voraussetzung ist ein Ansuchen an die zuständige Stipendienstelle unter Verwendung des Formblattes: https://www.stipendium.at/fileadmin/download/PDF/WS20_21/SB9.pdf.
Die Bestätigung für die Ausgeübte Tätigkeit erfolgt über den ÖH Vorsitz.
Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 3)
ÖH Projekte werden von den verschiedenen Referaten der ÖH, den STVen und dem Vorsitzteam organisiert und durchgeführt. Die dafür notwendigen Unterlagen und Richtlinien sind unter den folgenden Stichpunkten beschrieben und hinterlegt.
Hinzukommend können alle Studierenden der Medizinischen Universität Graz um Förderung eines Projekts mittels Sonderprojektantrag ansuchen.
Für Projekte der ÖH gelten folgende Richtlinien, die im Detail in der Gebahrungsordnung der ÖH Med Graz nachzulesen sind.
Für Veranstaltungen der ÖH Med Graz dürfen die Räume der Med Uni Graz, sofern diese frei sind, zu den Öffnungszeiten der entsprechenden Gebäude kostenlos verwendet werden. In Abhängigkeit vom jeweiligen Projekt können Kosten für die Reinigung, Security etc. anfallen.
Über folgenden Link https://www.medunigraz.at/veranstaltungsmeldung können die Räume für Veranstaltungen reserviert werden.
Die ÖH Med Graz hat für Projekte von Studierenden der Medizinischen Universität Graz einen Sonderprojekttopf eingerichtet. Für ein Projekt können bei der ÖH Med Graz bis zu 2000 Euro beantragt werden. Genaue Regelungen sind in der Sonderprojektrichtlinie geregelt. Das ausgefüllte Antragsformular kann dem ÖH Vorsitz unter oeh-vorsitz@medunigraz.at zugesendet oder direkt im Büro der ÖH Med Graz abgegeben werden.
Der Auslagenersatz wird verwendet, wenn die Zahlung von einer Privatperson vorgestreckt wurde. Die Originialrechnung ist dem Formular “Auslagenersatz” beizufügen und muss mit dem Formular im ÖH Büro abgegeben werden.
Körperschaft Öffentlichen Rechts
Neue Stiftingtalstraße 6 – West/II, 8010 Graz, Austria
Mail: oeh-sekretariat@medunigraz.at
Tel.: +43 316 385-73080