Eine Beurlaubung ist möglich. Die Anwesenheit bei Pflichttracks kann auf Antrag auf 75% reduzieren werden – außer Praktika und Famulaturen (laut Mitteilungsblack vom 27.06.2018). Die Differenz zu den sonst mindest geforderten 85% sind in Form von Ersatzleistungen zu erbringen. Zuständig ist das Dekanat für studienrechtliche Angelegenheiten.
Bei weiteren Fragen kann die Gender:unit der MedUniGraz oder wir als ÖH weiterhelfen.